Wenn Sie Strom an Mieter liefern, dann müssen Sie unterschieden wo der Strom produziert wird. Wird er auf dem Grundstück (oder einem angrenzenden Grundstück ohne Nutzung des offetlichen Netzes) z.B. mit PV oder in einem Blockheizkraftwerk erzeugt, dann müssen Sie die EEG Umlage abführen. Wird der Strom über das öffentliche Netz bezogen, dann fallen die kompletten Abgaben wie EEG Umlage, Stromsteuer, Netzgebühren, Konzessionsabgabe etc ab.
In der Praxis werden Sie den Mieter komplett beliefern, ein Teil des Stromes kommt aus eigener Erzeugung, der Rest aus dem Netz. Den Preis werden Sie über eine Mischkalkulation festlegen. Wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen dann müssen Sie keine Umsatzsteuer abführen. Das bringt aber fast nichts, da für alle Kosten (Bezug Reststrom, PV-Anlage) Umsatzsteuer bezahlt wurde, die Sie jetzt nicht mehr verrechnen können.
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