Es ist zulässig, dass man die Kellerräume über den allgemeinen Stromverbrauchszähler für Keller und Trepppen Beleuchtung laufen lässt. Die Abrechnung erfolgt über die Nebenkostenabrechnung und wird gleich aufgeteilt. Sollte sich einer der Mieter längere Zeit in seinem Keller aufhalten und z.B. Arbeiten durchführen für die er Strom verwendet (vielleicht auch nicht gerade wenig), dann empfiehlt es sich Umbauten zu machen und den Strom über den Mietwohnungszähler abzurechnen. Ist natürlich auch eine Kostenfrage.
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Vielen Dank für Ihre Antwort. Es handelt sich in meinem Fall um den Bezug von Fernwärme aus einem Kraftwerk. Brennstoffe sind die fossilen Energieträger Kohle oder/und Gas. Gemeint ist hier der Vergleich des Energieverbrauchs von einem zum nächsten Jahr innerhalb einer Nutzergruppe!!!. Ich denke, dass hier die Relation zwischen KWh/Verbraucheinheiten unabhängig vom Leerstand oder Heizungsverhalten der Verbraucher innerhalb der Nutzergruppe annähernd gleich bleiben muß. Denn, wenn die Nutzgruppe lt HKV weniger verbraucht, muß ihr auch weniger KWh zugewiesen werden. Was nicht geht, ist, dass die ausgewiesene Menge der Verbrauchseinheiten lt. HKV -innerhalb der Nutzergruppe- um 35% gegenüber dem Vorjahr gesunken ist, die KWh der Nutzergruppe aber nur um 12%. Vielleicht ist das doch eine Sache für den Mieterschutz, wie Sie schon richtig bemerkten. Nochmals vielen Dank!