Hauskonzept nach EnEV so möglich?
Im Frühjahr 2020 soll ein Einfamilienhaus mit ca. 200 qm ohne Keller in Kfw 55 Standard entstehen. Die Bodenplatte ist durch eine 10 cm XPS perimetergedämmt. Die Außenwände aus Porenbeton in 42,5 Stärke, das Dach wird gedämmt- 24 cm, Fenster mit 3 Fach Verglasung. Die Heizung - Gasbrennwerttherme, Solarthermie für Brauchwasser, zentrale Lüftubgsanlage mit Wärmerückgewinnung.
Meine Frage wäre, ob die Möglichkeit besteht, bei diesem Hauskonzept (Haus in Kfw 55 Standard) nach der aktuellen EnEv Verordnung zu realisieren? Oder muss in diesem Fall noch mehr gedämmt werden? Oder ist es mit Gasbrennwert nicht möglich und es muss auf eine Wärmepumpe zurück gegriffen werden?
Herr L.
23.01.2020
Energieberater
Architekt
Von einer Wärmepumpe ist abzuraten
21
Hilfreiche Antwort
Wenn ein KfW 55 Haus gebaut werden soll (mit Fördermitteln) ist eine KfW-Sachkundiger einzubinden (Antragstellung etc.) dieser beantwortet die gestellten Fragen detailliert. In der Regel erreicht man KfW 55 mit einem Gas-Brennwertkessel UND einer thermischen Solaranlage (=EEWärmeG) nur knapp, wenn überhaupt. Der Einsatz einer Wärmepumpe (oder anderer regenerativen Alternativen) ist obligatorisch. Die Gebäudehülle sollte passen, unter Berücksichtigung einer Planung der Wärmebrückenzuschläge.
2
Hilfreiche Antwort
Grundsätzlich hätte man einen Energieberater einbinden sollen, z.B. mit KfW 431. KfW 55 bedeutet nicht umsonst 45 Punkte besser als Neubaustandard. Allein die Aussage Porenbeton macht hellhörig. Diese Baustoffe haben Lambda Werte von 0,11 bis 0,24. Das widerum bedeutet U-Werte von 0,246 bis 0,5. Dies ist sicherlich kein KfW 55 Stand. Es fehlen etwa 20 cm Dämmung 035. Die Solaranlage könnte sicherlich die Heizung unterstützen. Auf welcher Basis wurde die Solaranlage ausgelegt? Passt das mit EEWärmeG? Mit den genannten Angaben würde ich ein solches Bauvorhaben nicht starten. Tip: KfW Programm 431
2
Hilfreiche Antwort
Noch mehr Infos rund ums Haus
Der Begriff „KfW-Haus 55“ besagt, das der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) von 55% von dem Referenzgebäude der EnEV nicht überschritten werden darf. Der Qp-Wert setzt sich aus den Eigenschaften der Gebäude- und Haustechnik zusammen. Er ist also eine „freie und variable“ Kombination von verschiedenen Techniken und wird mit einem EDV-Programm bilanziert. Der Begriff „KfW-Haus 55 Standard“ ist ein Begriff der KfW-Bank, also von Bankleuten, und hat mit den technischen Mindestanforderungen der EnEV nicht viel zu tun. Die EnEV-Werte sind Mindestanforderungen und müssen gemäß Verordnung erreicht werden; sie sind Bestandteil der Baugenehmigung.
Die Fragen bezüglich der Dämmung kann ich mit den vorhandenen Werkstoffangaben nicht beantworten. Für die Erreichung geforderter Werte zu erreichen wird der „U-Wert“ der Bauteile benötigt; dieser wird nach den Regeln der Technik berechnet. Zu einem weiteren Aspekt der Dämmung gehört die Betrachtung der „Wärmebrücken“.
Zum Fragenkomplex Haustechnik/ Beheizung. Die Ausrichtung der Beheizung richtet sich nach den geplanten/ gewünschten Temperaturniveau. Hierunter zu verstehen sind: Vorlauf-, Rücklauf- und Rauminnentemperaturen. Um effizient Erneuerbare Energie nutzen zu können soll/ muss die Temperatur Vor- und Rücklauf niedrig berechnet werden. Wenn diese Vorgabe erfüllt ist können sie eine Wärmepumpenanlage oder auch Gasbrenntwert-Heizung frei wählen. Im Falle einer Gasanlage ist es zu empfehlen diese MIT Solarunterstützung auszuwählen. Eine Solaranlage nur für die Warmwasserbereitung ist im Zusammenhang KfW-Haus 55/ Bafa Förderung erst einmal fraglich. Sollen Fördergelder beantragt werden sollten sie VOR Beauftragung die Förderungsmöglichkeiten klären UND beantragen.
Eine luftdichte Ausführung ist Pflicht, da eine dauerhafte Luftdichtheit erreicht werden muss. Eine KWL-Anlage (Lüftungsanlage) muss auf jeden Fall vorgesehen werden, da sonst der hygienische Luftaustausch nicht gewährleistet werden kann und Kondensatprobleme auftreten.
Vor einer weiteren Planung sollte ein Konzept mit einem Pfichtenheft erstellt werden; hierauf kann/ muss eine Feinplanung von Gebäude und Haustechnik erfolgen.
1
Hilfreiche Antwort
Das ergibt eine aktuelle Berechnung. es geht nicht nur um Dämmung sondern alle Faktoren sind zu berücksichtigen-.
1
Hilfreiche Antwort
Die Berechnung zum KfW-Effzienzhaus ist sehr komplex und muss detailliert mit einer speziellen Software berechnet werden.
Normalerweise sollte dies auch Architekt, der den Plan erstellt berechnen können. Besser ist natürlich sich einen erfahrenen Energieberater zu holen.
Da Sie sehr gute Fördermittel bekommen können, benötigen Sie sowieso einen Energieberater!!!
1
Hilfreiche Antwort
Noch mehr Infos rund ums Haus
Klar ist das möglich. Aber es geht immer auch noch anders. Besprechen Sie die Optionen an Besten mit Ihrem Planer.
1
Hilfreiche Antwort
Das muss mann berechnen. Mit einem Gas Brennwertgerät werden Sie wohl kein Effizienzhaus 55 hinbekommen.
1
Hilfreiche Antwort
Wenn vereinbart ist den KfW-55-Standard zu erreichen (45% besser als EnEV 2014), wäre sichergestellt, dass auch die aktuell gültige EnEV 2016 für einen Neubau erfüllt wird. Im welchem Rahmen die Bilanzierungsgrenzen Qp und Ht eingehalten werden, kann niemand "erfühlen", sondern muss auf der Basis der dafür vorgesehenen Bewertungsnormen bilanziert werden. Dazu bräuchte es alllerdings deutlich mehr Angaben. Für ein KfW Effizienzhaus müssen entscheidened Fördergrenzwerte schon vor Ausführung ermittelt werden. Zur Fertigstellung des Vorhabens muss ein entsprechender Energieausweis mit den tatsächlichen Eigenschaften generiert werden. Besonders im Falle der Ausführung durch Bauträger, sollten diese Angaben mit allen Grundlagen durch einen Sachverständigen geprüft werden.
1
Hilfreiche Antwort
Noch mehr Infos rund ums Haus
Das Energiekonzept des Hauses mit einer Gastherme und Solarthermie ist nicht mehr zeitgemäß.
Die energetische Abhängigkeit von Energieversorger ist extrem hoch.
Mit einer Photovoltaikanlagen mit einem Stromspeicher und einer Wärmepumpe erreicht man bei Ihnen vielleicht sogar den KFW 40 Standard.
Mit dieser Lösung machen Sie sich unabhängige von Ihrem Energieversorger und sparen erhebliche Energiebezugskosten. Die Mehrinvestition in diese Technik rechnet sich meist schon nach ca. 10 Jahren.
Gerne beraten wir Sie!
0
Hilfreiche Antwort
ENEV ist Standart, KfW ist 20% besser und EEG BW ist nochmal ca. 20% besser, wegen dem Brennwertgrät natürlich Wärmepumpe allein schon wegen der CO² Steuer.
0
Hilfreiche Antwort
Lassen Sie einfach die Gasbrennwertheizung raus und bauen eine Wärmepumpe ein, weil Sie dann auf ein KFw 40 Haus kommen. Sollte Ihr Energieberater aber wissen, oder er kenn sich nicht aus damit.
0
Hilfreiche Antwort
Fragen Sie Ihren Bauvorlageberechtigen Architekt der die notwendige EnEV Berechnung erstellen muß. Dort gibt es einen großen Spielraum, z.B. dicker dämmen u. einfache Brennwertheizung oder Wärmepumpe u. dann weniger Außendämmung. Selbst ein 24- Kalksandstein mit normalen Außenputz in Verbindung mit einer Innendämmung Namens Lupotherm bringt locker in Verbindung mit einer Wärmepumpe KfW 55. Leider bringt eine KfW Finanzierung kaum Vorteile da die Zinsen auch nicht niedriger sind wie Bankübliche Zinsen. Auch der Vorteil einer 20-Jährigen KfW-Bindung gibt es nicht mehr. Auch andere KfW Vorteile gibt es nicht mehr, wie z.B. jederzeit Tilgung ohne Gebühren. Also bitte gut beraten lassen.
0
Hilfreiche Antwort
Jetzt weiterlesen
Noch mehr Infos rund ums Haus