Photovoltaik - Anmeldung PV Anlage: Fragen & Antworten
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Wenn die (schon bestehende) PV-Anlage der Eigentümergemeinschaft gehört, werden diese auch die Errichter der Anlage sein und da die Anlage bereits länger besteht (und wahrscheinlich auch in Betrieb genommen wurde) werden dort auch Einspeisevergütungen an die Betreiber gezahlt worden sein. Meist wird darüber auch ein gesonderter Vertrag mit dem EVU abgechlossen. Sollte die Eigentümergemeinschaft nicht Eigentümer der Anlage sein, dann ist der Nießbrauch dieser PV-Anlage im Grundbuch verzeichnet, um dem Errichter/Besitzer die Nutzung zu gestatten. Wenn der Besitzer die Nutzung bzw. den Betrieb der Anlage ablehnt, handelt er gegen sämtliche kaufmännische Gepflogenheiten, denn er hat die Anlage ja bezahlt und könnte dann ja auch den zu erwartenden Umsatz und Gewinn einstreichen. Sollten die Betreiber dennoch auf den Betrieb verzichten wollen(fragen Sie vorher, warum - es wird einen triftigen Grund geben), gehen Sie zum Notar und lassen sich diesen Verzicht beurkunden oder die Anlage schenken...
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Anlagen die vor dem 1.1.2009 in Betrieb genommen wurden, müssen nicht nachträglich im Anlagenregister gemeldet werden.
Wenn bei diesen Anlagen allerdings die Leistung geändert wird oder die Anlage stillgelegt wird, muss diese Änderung im Anlagenregister gemeldet werden - auch bei Anlagen mit Inbetriebnahme vor 1.1.2009, die bisher gar nicht im Anlagenregister gemeldet waren.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
in wie weit sich eine Anlage lohnt, kann nur durch mehr Informationen über die Gegebenheiten vor Ort ermitteln werden.
Die Höhe des Jahresverbrauchs von Heizung, Hausstrom und Luftwärmepumpe ist sehr wichtig, damit ein fundiertes Angebot bzw. Simulation erstellt werden kann.
Wir bieten deutschlandweit professionelle Beratung an und begleiten Sie von der Planung über die Installation und Anmeldung der Anlage bis hin zur Übergabe und Inbetriebnahme.
Den suchen z.B. wir für Sie raus bzw. zeigen Ihnen mehrere gute Hersteller, die einen Anlagenbetrieb über 20-25 Jahre gewährleisten.
Im Erneuerbaren Energie Gesetzbuch werden Photovoltaikanlagen volle 20 Jahre inklusive Inbetriebnahmejahr mit einer Einspeisevergütung gefördert.
Auch eine kfw-Speicherförderung kann man beantragen bzw. gibt es auch verschiedene Bundesländerföderungen.
Sonnige Grüße
Clen Solar GbR
Enrico Heymann
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Sehr geehrter Herr E.,
der Zählertausch ist, abhängig vom Netzbetreiber, kostenlos.
Ob ein neuer Zählerplatz platz gebraucht wird, hängt von der Anlagengröße ab. Bis 10 kW ist dies nicht notendig, da Ihr Zähler durch einen Zweirichtungszähler ersetzt werden kan. Ab 10 KW ist darüber hinaus ein Ertragszähler obligatorisch.
Die Zählergebühr ändert sich bei den meisten Netzbetreibern nicht.
Die Anmeldung ist kostenlos seitens des Netzbetreibers. Wir erstellen die Anmeldeunterlagen in Kooperation mit unserem oder Ihrem Elektriker. Ebenso erstellen wir die Anmeldung für die Bundesnetzagentur kostenlos.
Ich danke für Ihr Interesse, stehe für weitere Fragen gern zur Verfügung.
Ich verbleibe mit sonnigen Grüssen,
Markus Homburg
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In Deutschland muss diese Veränderung dem Netzbetreiber schriftlich mit allen erforderlichen Unterlagen mitteilen.
Wenn Sie den Generator um "einige" Module erweitern, benötigen Sie auch einen enstprechenden Wechselrichter.
Die Anforderungen in Thailand müssen Sie vor Ort erfragen.
Die Mehrleistung würde auf jeden Fall nach der nächsten Ablesung auffallen.
Mit sonnigen Grüßen
dgm
Rainer Palacz
SMA Solar-Fachpartner
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Verträge mit einer festen Laufzeit sind nach meiner Erfahrung nicht aufgrund einer neu errichteten PV-Anlage kündbar. Sollten Sie jedoch eine Anlage mit maximal möglicher Selbstversorgung wählen, so müsste es in der Endabrechnung eine ordentliche Rückzahlung geben. Da es auch noch andere Möglichkeiten gibt um den wirtschaftlichen Schaden so gering wie möglich zu halten, empfiehlt sich immer ein persönliches Gespräch mit einem Profi vor Ort.
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Moin, moin,
beim Kleingewerbe trennen sich die Geister.
ICH empfehle meinen Kunden ab 100 kWp ein "Gewerbe" anzumelden.
Die vereinfachte Anmeldung bei Finanzamt klappt auch bei 30 kWp Anlagen problemlos (hier jedenfalls).
Der Hinweis auf das Rundschreiben von Hans Eichel aus 2004 reicht vollkommen, damit es keine Probleme gibt.
Beim Hauskauf kann der Käufer den bestehenden Vertrag problemlos übernehmen, der Voreigentümer könnte aber
(nurt eine Vertragsfrage) auch weiter der Betreiber bleiben, ebenso könnte die Anlage (mit Vertrag) umziehen.
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Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eine PV-Anlage selbst zu montieren. Vorrausetzung ist neben dem handwerklichen Geschick und keine Angst vor Höhe auch eine Absicherung durch ein Gerüst, welches auch die Arbeit erleichtert. Trotzdem sollte ein Fachmann Sie unterstützen bei den einzelnen Arbeitsschritte, somit ist eine sichere Montage gewährleistet und Montagefehler ausgeschlossen. Für den Stranganschluß wird spezielles Montagewerkzeug benötigt um die Steckverbinder sicher zu vercrimpen. Unsere Fachpartner können Sie bei der Montage unterstützen.
Die wechselstromseitige Einbindung der PV-Anlage muß durch einen Elektromeister erfolgen, er kümmert sich auch um die Anmeldung beim Netzbetreiber, ebenso bei der Abnahme durch den Netzbetreiber.
Eine Anlage ohne Anmeldung zu betreiben würde ich nicht empfehlen. Wollen Sie keinen Überschußstrom einspeisen muß zumindest ein neuer Zähler mit Rücklaufsperre eingebaut werden.
Bedenken Sie dabei, das der Überschußstrom dann kostenlos ins Netz des Netzbetreibers eingespeist wird. Das wird durchaus auch bei einer kleineren Anlage passieren.
Es gibt aber durchaus die Möglichkeit eine PV-Anlage ohne oder teilweise ohne Finanzamt zu betreiben. Hier können wir Ihnen beim Kauf einer Anlage weiterhelfen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit sonnigen Grüßen.
snertec
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Ja, das ist richtig.
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