Zunächst gebe ich Herrn Hasenauer Recht, es ist sinnvoll mit der Denkmalbehörde den Sachverhalt zu erörtern. Mir scheint aber ein anderer Gesichtspunkt an dieser Stelle wichtiger zu sein. Wie sieht der Kaufvertrag des Hauses aus. Ist der Bauzustand definiert und hat der Verkäufer Sie auf die Vorgaben der Denkmalbehörde hingewiesen? Hier fängt die juristische Seite Ihrer Frage nach dem möglichen Rückbau der Bausubstanz an, nach der Sie hier gefragt haben. Möglicherweise kann der Verkäufer in Regress genommen werden. Wie gesagt, zunächst den Hinweis von Herrn Hasenauer bedenken.
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