Dämmung - EnEV: Fragen & Antworten
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Es müsste auch bedacht werden was dort dann gelagert werden soll. Wenn der Geschoßboden gedämmt wird gehen frostempfindliche Sachen eben nicht. Die Bodendämmplattensysteme sind relativ teuer aber schneller verlegt als die Zwischensparrendämmung. Wenn der Spitzboden einmal mit aufgewärmt ist halten sich die zusätzlichen Energiekosten in grenzen und man ist für später flexibler.
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Sie können die Kellerdecke selbst dämmen.
Dabei müssen sie 20 % besser dämmen, als die EnEV 2016 vorschreibt, d.h. sie müssen einen U- Wert der Decke von 0,192 W/m²K
erreichen.
Diese Maßnahme muss von einer zertifizierten Fachkraft abgenommen und unterschrieben werden. z.B. Gebäudeenergieberater
Im Gebäude mit 2 Vollgeschossen erfüllen sie 10 % der Erfüllungsvorgaben
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zu 1): In Ergänzung der unteren Antwort vielleicht noch folgendender Hinweis: Sofern das Gebäude noch nicht fertig gestellt ist, handelt es sich um einen Planungswert. Entscheidend ist aber, dass dieser Wert auch in der Realität eingehalten wird. Dementsprechend ist für den Käufer einer solchen Immobilie entscheidend, wie die Qualitätssicherung - sprich: das Erreichen des Ziels - sichergestellt wird. Wenn das Gebäude schon fertig ist, dann sollte die Dokumentation der Qualitätssicherung in Form eines Soll-Ist-Vergleiches vorgelegt werden. Z. B.: Im Konzept vorgesehen sind 20 cm Wärmedämmung der WLG 035, eingebaut sind xx cm der WLG yy... usw.
zu 3) und 4) was in einer qualifizierten Baubeschreibung enthalten sein sollte, steht hier:https://www.bsb-ev.de/fileadmin/user_upload/Bauherren-Schutzbund/Downloads/Mindestanforderungen_Baubeschreibung.pdf - das ist zwar für 1- und 2-Familienhäuser, kann aber entsprechend auf Eigentumswohnungen übertragen werden. Ansonsten können Sie gerne auch meinen Blogbeitrag zum Kauf von Häusern/Wohnungen vom Bauträger lesen: https://blog.schneeweiss-architekten.de/2015/11/06/baubeschreibung-mangelhaft/
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Das Dach und/oder die oberste Geschossdecke müssen gedämmt werden. Die Heizung muss ausgetauscht werden, wenn die Anforderungen der EnEV nicht mehr erfüllt werden bzw. der Schornsteinfeger "meckert". Alles andere ist generell keine Pflicht, muss/sollte aber bei anderen Sanierungsmaßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten überprüft werden. Es ist immer individuell bei jedem Haus separat zu betrachten.
Bei Bedarf kann gerne eine Objektbesichtigung erfolgen.
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Der Hauseigentümer ist nicht verpflichtet alle Fenster auf einmal auszutauschen, Er kann das nach und nach tun. Wenn die letzte Decke so wie das Dach gedämmt ist, ist alles in Ordnung.
Mir ist keine Frist bekannt.
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JA
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Die Energieeinsparverordnung (EnEV)ist eine Bundesverordnung und hat Gesetzescharakter. Wenn Sie alle Fenster getauscht haben ist das in Ordnung. Sie müssen die Fassade nicht dämmen. Es ist nur darauf zu achten dass die Fenster nicht einen höheren Dämmwert als die Fassade haben sonst kann sich Schimmel bilden. Dann wäre eine Dämmung der Fassade technisch erforderlich. Ich hoffe, dass Sie ihre Fensterfirma hier beraten hat, sonst wäre sie für den Mangel verantwortlich. Neben bei sei noch erwähnt dass der Austausch der Fenster vor der Fassadendämmung allerdings konstruktive Nachteile bei deren Ausführung bringt, da hier kein optimaler Anschluss an das Fenster mehr hergestellt werden kann. Es ist allerdings unbedingt geboten sich vor der Ausführung von einem Fachmann beraten zu lassen. das kann ein Architekt sein, aber kein Handwerker, der kein Energieberater ist. Die Beratung durch einen beim BAFA zugelassenen Energieberater wird mit der Übernahme von 60% der Kosten gefördert.
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Solche umfangreiche Fragen sollten Sie mit Ihrem Planer oder einem Energieberater vor Ort persönlich besprechen.
Denn hier geht es um eingehende Fragen die nicht so einfach pauschal mal so beantwortet werden können.
Ihr Neubau soll ja auch für die Ihre Zukunft angedacht sein. Sie nehmen viel Geld in die Hand und somit ist eine eingehende persönliche Beratung für geringe Ausgaben ratsam.
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Hallo,
tippen sie ihren Wandaufbau einfach selber bei U-Wertz.net ein, das Ergebnis wird anschaulich dargestellt, die Seite ist erstmal kostenfrei...
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Nein, ein derartiger Umbau entspricht in keiner Weise der EnEV, der sog. Energieeinsparverordnung und deshalb nicht förderbar.
Gruß Niels Härtel, Dipl.Ing.
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Hallo Bauherr,
sie müssen beim Bauantrag einen Wärmeschutz entsprechend der EneV einreichen, und dadurch entfällt Ihre erste Frage nach der Bewertung.
Ein Kaminofen findet bei der Energieberechnung keine Bewertung, kann nur als zusätzliche, eigene Energeieinsparung gesehen werden.
Die Berechnung des Energiebedarfs hängt von verschiedenen Faktoren, Umbauter Raum, Außenwandflächen, U-Werte der Bauteile etc ab.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Ing. H. Hahne
Architekt und Energieberater
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Die Antwort von Herrn Dubrow ist völlig richtig. Sind Fördermittel der KfW geplant unbedingt im Vorfeld einen Energieberater einbeziehen!
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Sehr geehrter Herr G.,
ein neues Haus muss, wenn auch nicht KFW gefördert, nach der neuen Enev (Energieeinsparverordung) gebaut und gedämmt werden, und einen Energiepass haben, den kann ihr Energieberater, der auch die Berechnungen erstellt ihnen sagen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen
P. schudack
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Derzeit gilt die EnEV 2014, die die Richtlinie 2010/31/EU sowie 2012/27/EU umsetzt. Für Bestandsbauten ist das Nachrüsten einer Dachdämmung verpflichtend geregelt.
Oberste Geschossdecken, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen und nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen (Baunorm DIN 4108), müssen so gedämmt werden, dass ein Wärmedurchgangskoeffizient von maximal 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin erreicht wird. Bei beheizten Dachgeschossen muss entsprechend das Dach selbst gedämmt werden.
Ausnahmen gibt es wz.B. für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die dort bereits vor Februar 2002 gewohnt haben. Zudem muss nicht den Vorgaben entsprechend gedämmt werden, wenn die Baukosten das zu erwartende Einsparpotential beim Energieverbrauch deutlich übersteigen (im Zweifel ist das ohne Energieberater wohl nur schwer zu ermitteln).
Mit Fragen kann man sich dazu sonst auch an Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämter der Kreise wenden. Die sich an sich für die Kontrolle zuständig.
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Guten Tag und danke erstmal für die Antwort. Kann ein Hauseigentümer (3-Familien-Haus) denn gänzlich den Austausch der übrigen Fenster verweigern, wenn er bereits 15 der 18 Fenster nach EnEV getauscht hat, oder gibt es eine zeitliche Frist für den Austausch der übrigen Fenster?