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Energieberater - EnEV: Fragen & Antworten

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Sie können die Kellerdecke selbst dämmen.
Dabei müssen sie 20 % besser dämmen, als die EnEV 2016 vorschreibt, d.h. sie müssen einen U- Wert der Decke von 0,192 W/m²K
erreichen.
Diese Maßnahme muss von einer zertifizierten Fachkraft abgenommen und unterschrieben werden. z.B. Gebäudeenergieberater
Im Gebäude mit 2 Vollgeschossen erfüllen sie 10 % der Erfüllungsvorgaben

5 Hilfreiche Antwort

zu 1): In Ergänzung der unteren Antwort vielleicht noch folgendender Hinweis: Sofern das Gebäude noch nicht fertig gestellt ist, handelt es sich um einen Planungswert. Entscheidend ist aber, dass dieser Wert auch in der Realität eingehalten wird. Dementsprechend ist für den Käufer einer solchen Immobilie entscheidend, wie die Qualitätssicherung - sprich: das Erreichen des Ziels - sichergestellt wird. Wenn das Gebäude schon fertig ist, dann sollte die Dokumentation der Qualitätssicherung in Form eines Soll-Ist-Vergleiches vorgelegt werden. Z. B.: Im Konzept vorgesehen sind 20 cm Wärmedämmung der WLG 035, eingebaut sind xx cm der WLG yy... usw.
zu 3) und 4) was in einer qualifizierten Baubeschreibung enthalten sein sollte, steht hier:https://www.bsb-ev.de/fileadmin/user_upload/Bauherren-Schutzbund/Downloads/Mindestanforderungen_Baubeschreibung.pdf - das ist zwar für 1- und 2-Familienhäuser, kann aber entsprechend auf Eigentumswohnungen übertragen werden. Ansonsten können Sie gerne auch meinen Blogbeitrag zum Kauf von Häusern/Wohnungen vom Bauträger lesen: https://blog.schneeweiss-architekten.de/2015/11/06/baubeschreibung-mangelhaft/

26 Hilfreiche Antwort

Die Energieeinsparverordnung (EnEV)ist eine Bundesverordnung und hat Gesetzescharakter. Wenn Sie alle Fenster getauscht haben ist das in Ordnung. Sie müssen die Fassade nicht dämmen. Es ist nur darauf zu achten dass die Fenster nicht einen höheren Dämmwert als die Fassade haben sonst kann sich Schimmel bilden. Dann wäre eine Dämmung der Fassade technisch erforderlich. Ich hoffe, dass Sie ihre Fensterfirma hier beraten hat, sonst wäre sie für den Mangel verantwortlich. Neben bei sei noch erwähnt dass der Austausch der Fenster vor der Fassadendämmung allerdings konstruktive Nachteile bei deren Ausführung bringt, da hier kein optimaler Anschluss an das Fenster mehr hergestellt werden kann. Es ist allerdings unbedingt geboten sich vor der Ausführung von einem Fachmann beraten zu lassen. das kann ein Architekt sein, aber kein Handwerker, der kein Energieberater ist. Die Beratung durch einen beim BAFA zugelassenen Energieberater wird mit der Übernahme von 60% der Kosten gefördert.

19 Hilfreiche Antwort

Solche umfangreiche Fragen sollten Sie mit Ihrem Planer oder einem Energieberater vor Ort persönlich besprechen.
Denn hier geht es um eingehende Fragen die nicht so einfach pauschal mal so beantwortet werden können.
Ihr Neubau soll ja auch für die Ihre Zukunft angedacht sein. Sie nehmen viel Geld in die Hand und somit ist eine eingehende persönliche Beratung für geringe Ausgaben ratsam.

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Wie effizient soll es denn sein, und welches Gebaudehülle soll beheizt werden? Bei einer Wärmepumpe mit Eisspeicher holen Sie das Maximum aus der Umwelt, kaufen als Primärenergie nur Strom ein. Zusätzlich kann eine PV-Anlage den Bedarf rechnerisch decken - ihn Richtung Plusenergie. Das ist wohl die effizienteste, aber teuerste Anlagentechnik.
Andererseits können Sie natürlich einfach elektrische Heizflächen nutzen. Strom wird mit hohem Wirkungsgrad in Wärme umgesetzt. Damit haben Sie aber noch kein warmes Wasser. Das könnte mittelfristig je nach WW-Bedarf insgesamt teurer werden als eine Wärmepumpe, die nicht dem oben beschriebenen Maximalausbau entsprechen muss. In beiden Fällen ist Strom aus erneuerbaren Quellen zu bevorzugen.

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Die Antwort des Verkäufers ist korrekt. Die EnEV 2014 gilt auch für das Jahr 2016. In der EnEV wurden damals schon Verschärfungen mit aufgenommen, die automatisch am 01.01.2016 inkraft traten. Somit ist es richtig, dass ein Neubau für den der Bauantrag im Jahr 2016 gestellt wurde, den verschärften Anforderungen Rechenschaft tragen muss.
Für eine KfW-Förderung gelten nochmals verschärfte Anforderungen. Hier schreibt der Verkäufer, dass diese Anforderungen wahrscheinlich nicht erfüllt sind und somit keine KfW-Förderung in Anspruch genommen werden kann.

Ich hoffe Ihnen damit weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Christian Schmidt
Ingenieurbüro Schmidt
www.schmidt-trier.de

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Aus meiner Sicht sind das zwei unabhängige Maßnahmen: Die Gasheizung verbraucht kaum Strom (nur zum Zünden und für Pumpen und Stellventile) und kann direkt mit dem Strom, den eine Photovoltaikanlage liefert, nicht viel anfangen. Und die Photovoltaikanlage liefert eben Strom, mal viel, mal wenig. Wenn sie groß genug ist, reicht es vielleicht für eine überwiegende Abdeckung Ihres Stromverbrauchs, und für einige Einspeisung ins Versorgungsnetz. Das hat aber keine Auswirkung auf die Heizung.

Die Kombination von Gasheizung mit Solarthermie führt hingegen zu einer Erhitzung eines Wasservolumens, das als Brauchwarmwasser genutzt werden kann, oder als Puffer für Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung. Hierdurch sinkt direkt der Gasverbrauch. Natürlich kann man auch Gasheizung und Solarthermie einrichten und zusätzlich einige Photovoltaikzellen installieren.

Die Kombination Solarthermie + Wärmepumpe ist zweckmäßig, da die Wärmepumpe ein vergleichsweise großer Stromverbraucher ist, dessen Verbrauch durch die Photovoltaik weitgehend abgedeckt werden kann.

Ob das, was Sie vorhaben, der EnEV 2016 entspricht, hängt noch an einigen weiteren Parametern, und müsste im konkreten Einzelfall beurteilt werden.

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Ja, die EnEV muss in ihrem Fall eingehalten werden. Verantwortlich und auch haftbar sind Sie als die Eigentümer (EnEV §26). Eine Nichteinhaltung ist eine Ordnungswidrigkeit (EnEV §27). Der Fachunternehmer muss unabhängig von Ihnen in der Unternehmererklärung bestätigen, dass die EnEV eingehalten wurde (EnEV §26a).
Andererseits: Sie erhalten beim Fachhandwerker kaum noch Fenster, die nur der EnEV entsprechen. Diese werden nicht mehr gebaut. Ganz im Gegenteil: passivhaustaugliche Fenster (U-Wert < 0,8) kosten maximal 5-8 % mehr als EnEV-konforme Fenster (U-Wert < 1,3). Sie erhalten aber einen 10%igen Zuschuss auf die gesamte Maßnahme (KfW Programm 430 (U-Wert < 1,0)) inclusive der Montagekosten, so dass Sie in Summe mindestens einen finanziellen Gesamtvorteil von ca. 5% haben. Davon abgesehen haben Sie eine höhere Behaglichkeit und einen besseren Schallschutz.
So oder so, nach der DIN 1946-6 müssen Sie ein Lüftungskonzept erstellen lassen, das sicherstellt, dass Sie keine Feuchte- bzw. Schimmelprobleme bekommen. Ersatzweise muss sichergestellt werden, dass die Feuchte abgeführt wird.
Lassen Sie bitte vor der Montage überprüfen, ob der bisherige Montageort (meist in der Mitte der Mauer) auch der richtige Ort für die neuen Fenster ist. Ebenso sollten die Oberflächentemperaturen an den Innenlaibungen der Fensternische nachgerechnet werden. Sonst sind dort Schimmelproblem unvermeidlich.
Viele Grüße A. Schwarz

20 Hilfreiche Antwort

Wenn es vermietet wird, muss der Kessel getauscht werden. Außer.....

EnEV 2014

§ 10 Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden

5) Die Absätze 2 bis 4 sind nicht anzuwenden, soweit die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.

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