Da Sie einspeisen werden* unterliegen Sie dem EEG, Sie müssen
KEINEN Vertrag schließen um Anspruch auf Vergütung zu haben.
Es fällt jede Anlage, welche am Netz betrieben wird, unter die
Regelungen des EEG.
Damit muß die Anlage regelbar sein oder auf 70% limitiert sein.
* Es gibt die Möglichkeit der fixen "0"-Einspeisung. Dabei muß der
Wechselrichter geregelt werden, damit keine Energie eingespeist wird.
Bei vielen WR-Herstellern ist das möglich. Diese 0-Einspeise-Anlagen
sind rechtlich zulässig.
Da vor kurzem die Vorschriften für den Messstellenbetrieb geändert wurden,
darf nur der Messstellenbetreiber ablesen und viele Netzbetreiber rechnen
horrende Summen für die Abrechnung der Vergütung ab. VORSICHT.
Bitte trennen Sie ganz penibel: Netzbetreiber, unterhält Ihr Stromnetz und
kauft (per Gesetzt geregelt) überschüssigen Strom aus Erzeugungsanlagen.
Versorger: Verkauft Ihnen Strom und andere Energie, können Sie frei wählen.
Messstellenbetreiber: Erfasst die Werte Ihrer Zähler. Kann der Versorger,
der Netzbetreiber, oder auch ein reiner Messstellenbetreiber sein. Dürfen
Sie auch selbst aussuchen.
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