1) prinzipiell nicht unbedingt - im Einzelfall muß das mit Ihrem EVU geklärt werden.
2) es gibt keine Vergütung für Eigenverbrauch mehr
3) Sie bleiben mit der in 2018 installierten Anlage unter 10 kWp - das ist per Gesetzesdefinition keine Erweiterung sondern eine neue Anlage < 10 kWp, deshalb keine EEG-Umlage (bei < 10.000 kWh Eigenverbrauch pro Jahr und kein Erzeugungszähler. Die Abgrenzung zur Bestandsanlage muß mit dem EVU geklärt werden (siehe 1)
Ihre Frage
an die Experten
Sie haben eine Frage, um die sich besser ein Experte kümmern sollte? Dann haben wir die Antwort für Sie.
Frage stellen
Vielen Dank für Ihre Antworten! Eine Nachfrage zu Punkt 2: Keine Vergütung für Eigenverbrauch bei Neuanlagen mehr ist mir klar. Aber anteilig im Verhältnis Altanlage zu Neuanlage müsste mir die Vergütung für den Eigenverbrauch zustehen (Bestandsgarantie)?