Photovoltaik - photovoltaik mehrfamilienhaus: Fragen & Antworten
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Sie brauchen einen einstimmigen Beschluss aller Eigentümer, dann müsste die Anlage umgebaut werden (Bestand Zähleranlage) auf Allgemein + Wärmepumpe = PV Strom . Da Sie sicherlich über 10 kWp bauen werden, ist die WEG damit Steuerpflichtig und Unternehmer.
Alternativ können die Eigentümer eine GbR gründen , das muss vertraglich fixiert werden, wer welche Anteile hat, Abschreibung, wer wieviel bei Reparaturen zahlt und so weiter. Über genauere Auswirkungen kann der Steuerberater Auskunft geben.
Eine reine Inselanlage ist nicht zulässig in Bayern als Neubau, besonders dann nicht, wenn es sich um ein MFH und mehrere Eigentümer handelt.
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Wenn eine PV-Anlage am eigenen Balkon errichtet wird, braucht das Einverständnis des Nachbarn nicht eingeholt werden.
Bei allen Flächen mit mehreren Eigentümern (z.B. Dach), müssen alle Eigentümer Ihr Einverständnis bekunden.
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die aktuelle Bauverordnung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen fordert Mindestabstände zwischen Dachaufbauten wie Photovoltaikanlagen und Brandwänden. Ob eine Anlage brennbar ist oder nicht, entscheidet über ganze 75 cm mehr oder weniger Abstand zur Brandwand und damit über die für die Belegung mit Modulen verfügbare Fläche. Ein Grund mehr, auf die robusten Glas-Glas-Module zu setzen.
Bei Glas-Folie-Modulen 1,25m
Bei Glas-Glas-Modulen 0,5m
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Vielen Dank für Ihre interessante Projekt-Anfrage. Als Fachbetrieb für regenerative Energie-Technik sind wir u.a. spezialisiert auf innovative PV-Lösungen wie z.B. Solar Verandas und Solar Carports. Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Projekt und erarbeiten auch gerne ein individuelles Angebot für Sie. Wir freuen uns auf Ihre Kontakt-Aufnahme via Telefon (03375 5226 252) oder E-Mail (sales@gexx-aerosol.com)! Sonnige Grüße aus Wildau (bei Berlin), Ihr Team von Gexx aeroSol GmbH
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Sie meinten wohl 755-8000 kWh! Dann würde eine 10 kWp - PV-Anlage reichen. Wir haben eine seit 2010 auf unserem Dach. Derzeitige Kosten: ca. 12.000 € komplett.
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Das kann man mit einer Anlage machen, birgt aber Hürden rechtlicher Art (Lieferung an Dritte).
Sinnvoller wären zwei getrennte Anlagen. Damit ist eine saubere Zuordnung zum Nutzer gewährleistet, was nicht nur beim Eigenverbrauch oder bei einer Vermietung sinnvoll ist, sondern insbesondere beim Verkauf des Hauses.
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Der Hausverwalter liegt hier falsch. Bei der Einspeisung nach EEG bekommen Sie eine Vergütung die auf jeden Fall höher als das liegt was Sie jetzt bekommen, nämlich nichts. Im Moment betreiben Sie eine illegale Einspeisung, ich kann nur empfehlen das Thema zu klären. Dazu kommt die Frage ob die Anlage überhaupt registriert ist und ob vom Errichter die elektrischen Vorschriften beachtet wurden. Wenn die Anlage ordnungsgemäß angemeldet ist, dann bekommen Sie für die Einspeisung regelmäßige Abschlagzahlungen. Deren Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der offiziellen Inbetriebnahme, der zu klären wäre. Die Einnahmensind nach Abzug der Kosten zu versteuern, ähnlich den Mieteinnahmen. Der Zähler für den Allgemeinstrom muss auf jeden Fall gegen einen zwei Richtungszähler getauscht werden um die Einspeisung messen zu können. Sollte der bisherige Zähler bei schönem Wetter rückwärts laufen dann kann auch das ein Problem darstellen. In jedem Fall muss die Sachlage im Detail geprüft werden.
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Sie können auf dem vermieteten Haus einen Anlage errichten und diesen Strom komplett gegen eine Einspeisevergütung einspeisen. Es ist aber nicht möglich das direkt mit ihren Entnahmen aus dem Netz bei dem entfernten Haus zu verrechnen und das als Eigenverbrauch bei der PV Anlage geltend zu machen.
Das Thema Mieterstrom ist tatsächlich recht umfangreich:
1) Die Bundesnetzagentur hat Anforderungen mal zusammengetragen, die vom Anbieter zu erfüllen sind, damit das Modell förderfähig nach EEG ist: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Verbraucher/Vertragsarten/Mieterstrom/Mieterstrom_node.html
2) Im Merkblatt des Bundesverbands Solarwirtschaft finden Sie Infos zu den Mieterstromzuschlägen: https://www.solarwirtschaft.de/fileadmin/media/pdf/BSW_Merkblatt_MieterstromG.pdf
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Theoretisch schon, mit PV und entsprechenden Speicher könnten Sie im Frühjahr, Sommer und Herbst Autark sein. Doch leider wird es im Winter schwierig auf Grund der fehlenden Helligkeit, es sein denn Sie hätten ein riesiges Dach zur Verfügung. Hier gibt es dann die Möglichkeit im Winter zum Beispiel mit einem BHKW den fehlenden PV- Strom zu erzeugen.
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Es sind 8 Häuser, dabei könnte man jeweils weniger als 10kWp / Haus installieren. Dann ist jedes Haus eine Einheit, sofern im Grundbuch eigenständige Adressen / Hausnummern stehen (kleine Anlagen). Die interessante Frage stellt sich, wem gehört die PV-Anlage auf jedem Haus? Ein Eigentümer = derselbe Nutzer (E-Mobilität) und der Stromverbrauch ist Eigenverbrauch, keine EEG-Umlage. Mehr als 10kWp / Haus = reduzierte EEG-Umlage bei Selbstverbrauch vom 1 Eigentümer. Abgabe an verschiedene Personen = volle EEG-Umlage (gewerblichen Handel mit Strom) und Umsatzsteuer abführen. Letztendlich kommen Sie an einer Speicherlösung kaum vorbei, je besser das Energiemanagement ist (Stromerzeugung - Verbrauch nach Uhrzeit - Speicherkapazität - Ladestationen), dann sind Sie ein Inselbetrieb. Sofern alle 8 Häuser zusammengeschaltet und mehrere Ladestationen für Pkw errichtet werden ist ein Gespräch mit den Stadtwerken notwendig. Insgesamt liegen Sie damit auch > 30kWp für den nächsten Einspeisepunkt des EVU. Für Schnell-Ladesysteme bei Pkw brauchen Sie auch entsprechend dicke Kabel zw. den Häusern.
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