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Eigenverbrauchsanlage: Fragen & Antworten

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Die Frage genau und seriös zu beantworten ist schlicht nicht möglich, da es doch mehrere Parameter für eine Aussage gibt.
Auch muss für ein ordentliches Angebot das Objekt besichtigt werden, alles andere macht nicht viel Sinn, und die Gefahr besteht für Sie darin, dass nicht viel brauchbares für Sie dabei herauskommt.
Des Weiteren kommt es darauf an wie groß die Anlage bedarfsgerecht ausgelegt ist, wie der Installationsaufwand ist mit Gerüst, Technische Anschlussbedingungen des Energieversorgers oder bzw. Stadtwerke, was für Module und für welches Speichersystem Sie sich entscheiden.

22 Hilfreiche Antwort

Wann Sie sich das erste Mal für den Eigenverbrauch entscheiden sollte an sich keine Rolle spielen. Von daher sind wir da bei der Clearingstelle, die auf diese Punkte ja auch hier https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beitrag/771, hier https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beitrag/1515 und hier https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/beitrag/1514 eingegangen sind.

Zusammengefasst:

"Geld für den Eigenverbrauch von Solarstrom bekommt nur, wer zwischen dem 01.01.2009 und 31.03.2012 eine Photovoltaik Anlage in Betrieb genommen hat. Wann sich der Anlagenbetreiber in der Folgezeit zum ersten Mal dazu entschließt, selbst erzeugten Strom zu verbrauchen, spielt dabei keine Rolle."

https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/eigenverbrauch

161 Hilfreiche Antwort

Bei einem Stromverbrauch von 3100 kWh im Jahr und einem Strompreis von 0,29 €/kWh zahlen Sie im Jahr ca. 900.- €. Bei einer Strompreissteigerung von 2% jährlich bedeutet das, dass Sie in 20 Jahren ca. 24.000.- Euro an Ihren Stromanbieter zahlen.
Bei einer PV-Leistung von 4300 kWh und einem Eigenverbrauch von 70% (mit Speicher) ergibt sich ein Vorteil von 3000 kWh a 0,29 € = 870.- € zzgl. 1300 kWh Einspeisevergütung von 130.- € einen Gesamtvorteil im Jahr in Höhe von ca. 1.000,00 €.
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot über eine PV-Anlage mit Speicher.

7 Hilfreiche Antwort

Ja, das können Sie.

Dazu muss ihr Verbrauchszähler von Ihren Netzbetreiber gegen einen Zweirichtungszähler getauscht werden. Dann hängt Ihr Elektriker den bestehenden Erzeugungszähler der Anlage hinter den Zweirichtungszähler. Die Zählerstände zu diesem Zeitpunkt werden dem Netzbetreiber mitgeteilt, der die Abrechnung umstellt.

16 Hilfreiche Antwort

Eventuell verwechseln Sie die 10% mit der einzuspeisenden Restmenge um dem Unternehmenszweck zu folgen. Es besteht immer die Möglichkeit zwischen den angebotenen Möglichkeiten zu wechseln. Allerdings ist mir der Grund für den Wechsel in die Volleinspeisung nicht klar. Den größten wirtschaftlichen Nutzen erzielen Sie durch den dezentralen und somit direkten Verbrauch vor Ort.

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Ob sich das bei der Einspeisevergütung 2009 lohnt???? Warum überhaupt 2014 umgestellt???

Herr S., 30.07.2018

Hallo Herr Kauer, habe alles selbst heraus gefunden und Eon hat reagiert. Mit sonnigen Gruß.

8 Hilfreiche Antwort

Bei einem Verbrauch von 0,3 MWh macht eine 100 KWp-Anlage Sinn. Allerdings sollte man kurz unter 100 KWp bleiben da sonst ein Direktvermarkter nötig wird. Diese Anlage muß beim Stromversorger über den Installateur beim zuständigen Netzbetreiber zur Genehmigung angefragt werden. Dürfte aber kein Problem sein.
Wenn zwei Einspeisungen (BHKW und PV) mit unterschiedlichen Einspeisetarifen installierten werden sollen, ist beim Netzbetreiber das von ihm gewünschte Meßßkonzept nachzufragen! Da gibt es Unterschiede bei den einzelnen EVU. Zum Aufwand kann ich daher nichts sagen. Haben wir aber alles schon mal gemacht!

0 Hilfreiche Antwort

Na klar geht das ... Das ist meiner Meinung die Energieversorgung 4.0 (gerade wenn die Elektromobilität kommt) ohne bürokratische Hürden usw.. Mit genug Dachfläche ist es manchmal sogar möglich komplett auf Strom vom Netzbetreiber zu verzichten. Viel Solarfläche und Speicher .. ..Einfach Inselwechselrichter Solarmodule und Batteriespeicher .....Gern können Sie mich per Mail kontaktieren

6 Hilfreiche Antwort

Sie können entweder den Haushaltstarif oder die E-Heizung als Eigenverbrauch umstellen.
Da Sie für die E-Heizung bestimmt einen Wärmetarif bekommen, macht es Sinn den Haushalt als Eigenverbrauch umzustellen. So können Sie ca. 1350 KWh Eigenverbrauch realisieren und bekommen einen Bonus - Dadurch haben Sie eine Einsparung von ca. 5 Cent pro KWh, also ca. 67,50 Euro im Jahr.

Die Umstellung kostet für den Zählerwechsel 100.- €, Zählerplatzumbau 150.- €.

Gruß

Dieter Schneider

2 Hilfreiche Antwort

Kann ich so nicht bestätigen.

Ich habe in meinem Haus saniert/ca 130 m² ein Brennwertgerät Gas 11 kW und einen wasserführenden Kaminofen (wasserseitig 6,0 kW/raumseitig 2,2 kW), der hydraulisch eingebunden ist. Die überschüssige Wärme des Kaminofens wird in einem 300 ltr-Speicher zwischengepuffert und in den Morgenstunden für die Hauptaufenthaltsräume wieder abgerufen, da wir den Kaminofen nur ab ca. 15 Uhr bis 22.00 Uhr betreiben. Das ca. 45 m² Wohnzimmer/Küche, wo der Ofen steht, hat nach Süden eine grosse Fensterfront (ca 10 m²) und wir profitieren ab 10.30 Uhr auch vom solaren Wärmeeintrag. Funktioniert einwandfrei- die Gastherme benutze ich zZt als Spitzenlastgerät und zur Warmwasserbereitung.
Ab Sommer werde ich dann noch 4,5 m² Thermosolar installieren, um auch im Sommer Warmwasser bereiten zu können. Allerdings setzt das ein vernünftiges Energiemanagement (ich nutze zB SmartHome) voraus und ich habe das Privileg, daß ich von zu Hause aus arbeite. Ist also nicht so pauschal zu sagen: rechnet sich oder rechnet sich nicht- kommt immer auf die Umstände an! Photovoltaik halte ich da schon eher für ein Problem, da dies immer mit Speichertechnik verbunden ist und die sind zZt trotz Förderung immer noch teuer. Rechnet sich nur, wenn man ganztägig zu Hause ist und selbst dann...Also mal jemand in Ihrer Umgebung suchen, der so ein Prinzip nutzt und mit den Leuten vor Ort sprechen!

9 Hilfreiche Antwort

Wenn die PV-Anlage ab März 2012 als Überschusseinspeise oder Eigenverbrauchsanlage angemeldet und in Betrieb genommen wurde, dann bekommen sie bis zu 30% Eigenverbrauch 8,08 Cent pro verbrauchte KW/h Strom. Über 30% Eigenverbrauchsquote erhalten sie 12,43 Cent.

Ich hoffe das ich Ihnen weiterhelfen konnte.

Mit sonnigen Grüßen
NE Neue Energie GmbH & Co.KG

2 Hilfreiche Antwort

Grundsätzlich ist der Ansatz möglich. Hierbei ist darauf zu achten, dass es zu keiner Kollision vom autarken Netz und der eigentlichen Netzversorgung kommt.Es muss eine Veriegelung stattfinden.Eine Meldung muss nicht stattfinden, da eine autarke Netzversorgung nicht die Netzversogung stört.Wie bereits erwähnt darf keine Netzbeeinträchtigung stattfinden.
Solar-Equipment

4 Hilfreiche Antwort

Ich verstehe Ihre Intension voll und ganz, hier kann man aber keine Aussage treffen, denn das entscheidet definitiv der Energieversorger der für Sie zuständig ist. Gern helfen wir Ihnen da weiter, wenn Sie uns Ihre Adresse und Ihre Kontaktdaten übermitteln.

Wir kennen solche Anlagen bei denen genau so vorgegangen wurde definitiv.

Schöne Grüße aus Garmisch
Josef Mittermeier

1 Hilfreiche Antwort

Sehr geehrter Steuersparer,

mit der PV-Anlage können Sie Einkommensteuer und Grunderwerbsteuer sparen.

Einkommensteuer:
Die Anlage ist abzuschreiben, wenn Sie Strom einspeisen und einen Gewinn erzielen (wollen). Der Abschreibungszeitraum einer neuen Anlage beträgt 20 Jahre und liegt daher erheblich unter dem einer Immobilie von meist 50 Jahren. Sie erhalten also einen sehr viel früheren Steuerrückfluss aus der AfA. Der Wert der Anlage darf aus dem Gesamtkaufpreis der Immobilie herausgerechnet werden. Bei einer relativ neuen Anlage ist auch die Wertfindung weitgehend unkritisch.

Grunderwerbsteuer:
Der Grunderwerbsteuer unterliegt nur der Wert der Immobilie und gleich gestellter Rechte. Wird mit einer PV-Anlage eingespeist, zählt diese als sog. Betriebsvorrichtung nicht zur Immobilie. Auch bei der Grunderwerbsteuer ist der zu findende Wert der PV-Anlage aus der Bemessungsgrundlage der Gru auszuscheiden. Sie zahlen keine Grunderwerbsteuer für die PV-Anlage.

Tipp:
Die Wertfindung der PV-Anlage sollte möglichst nachvollziehbar im notariellen Kaufvertrag erfolgen.

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Die Speicherkapazität, insbesondere die nutzbare Speicherkapazität muss möglichst genau zum eigenen Bedarf passen. Unter der nutzbaren Speicherkapazität versteht man die Speichergröße des Stromspeichers unter Berücksichtigung der Entladungstiefe.

Je nach Bauart und Typ benötigen Stromspeicher eine Restladung, können also nicht 100% des gespeicherten Stroms abgeben. Lithium – Ionen Systeme schneiden hier deutlich besser ab als Blei – Akkus. Die Entladungstiefe Ihres Lithium – Ionen Akkus sollte bei min. 80% liegen.
Lithium – Ionen Speicher sind effizienter als Bleiakkus, haben eine längere Lebensdauer und benötigen weniger Platz.
Entscheiden Sie sich für einen Lithium – Ionen Speicher.

Bei den unterschiedlichen Systeme schwankt der Wirkungsgrad zwischen 70 und 95 Prozent.
Der Wirkungsgrad Ihres Lithium – Ionen Akkus sollte bei über 90 % liegen

Für einen 2 Personen Haushalt benötigen Sie einen Stromspeicher mit "nutzbarer" Speicherkapazität von rund 2 – 4 kWh +20% Entladungstiefe = 3 - 5 kWh (Lithium – Ionen Akku).
PV – Anlage mit 3 – 6 kW Peak
Je kleiner, desto profitabler!
Entscheiden Sie sich für einen zu großen Speicher, bleibt Speicherkapazität ungenutzt und es entstehen unnötige Kosten.
Ist die PV - Anlage für den Speicher zu groß, dann ist der Eigenstromanteil zu gering.
Da Sie schon eine zu große PV-Anlage haben, sollten Sie sich überlegen den Überschuss ins Netz einzuspeisen, oder mit dem Überschuss im Sommer das Brauchwasser mit Strom zu erhitzen. Vorausgesetzt Sie haben keine Solar-Thermie! Die überdimensionierte PV-Anlage wird in den kalten Monaten, Oktober bis April wenn die Heizung läuft, den Strombedarf decken können. Waschmaschine und Hochstromgeräte bei Tag benutzen um den Sonnenstrom vor dem Speicher zu nutzen!


Bitte lassen Sie sich Ihre Anlage von einem Fachmann berechnen und nur von einem zertifiziertem Fachmann installieren!
Besser mehrere Angebote einholen!
Vergessen Sie nicht die staatliche Förderung!

Mit besten Grüßen
LOOPENPLAN
Atelier & Labor für Architektur & Lifestyle

46 Hilfreiche Antwort

Hallo,

normalerweise werden in Deutschland nur saldierende Zähler installiert.
Soweit wir wissen gibt es einen Anspruch auf saldierende Zähler.
Derzeit gibt es ein neues Gesetz, hier würden bis Ende 2019 Sie einen neuen
Zähler vom Energieversorger erhalten.
Wenn wir wissen wer bei Ihnen der Energieversorger ist, können wir Ihnen gerne weiter helfen.

56 Hilfreiche Antwort

Welche Fläche steht denn zur Verfügung? 20 oder 160 qm. Die 20 qm würden für ca. 3 kWp Anlagenleistung ausreichen.
Wenn 160 qm zur Verfügung stehen ist die Dachfläche völlig ausreichend und würde Platz für ca. 20 kWp bieten.
Gerne können wir telefonieren auch zur Thematik Preise und Erweiterung der bestehenden Anlage.
Mit freundlichen Grüssen
Florian Graschberger
Elektro- und Solartechnik Mittermeier GmbH

1 Hilfreiche Antwort

Guten Tag,

wie die Kollegen zuvor erklärten, ist eine Kombination aus Photovoltaik und einer Stromrzeugenden Heizung sinnvoll. Unsere Anlagen kommen aktuell in November/Dezember auf 98% Autarkie, d.h. die Betreiber kaufen höchsten 2% des Stromes zu, was sich auch noch vermeiden liesse. Die Anlage bedient den Kapitaldienst ab dem ersten Tag und erwirtschaftet Überschüsse.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Rausch

2 Hilfreiche Antwort

Ja, das ist möglich. Wir können ihren kompletten Strom zu 100% speichern und Ihre Heizung, sowie ihr Elektroauto mit diesem versorgen. Hierbei gibt es enorme Fördermittel, welche wir zusätzlich für Sie beantragen. Gewerbe müssen Sie mit unserem System nicht anmelden. Und Einspeisen lohnt sich nicht, da Sie 12 Cent erhalten und wieder zukaufen müssen für 25 Cent.

68 Hilfreiche Antwort

Hallo,
grundsätzlich ist das schon möglich, aus technischer Hinsicht betrachtet. Ob das für Sie sinnvoll ist und von den Rahmenbedingungen her machbar (z. B. evtl. vorhandene Regelung zur Einspeisevergütung, u. a.) müßte speziell beurteilt werden.

28 Hilfreiche Antwort

Hallo,

Wenn Sie eine PV-Anlage mit Speicher planen, empfehle ich die Senec-Cloud.
Für 4000Kwh brauchen Sie eine 7kwp PV-Anlage und ein Senec Li 5 Speicher.
Für die Cloud bezahlen Sie 19,95€ im Monat, fest für 20Jahre.
Dadurch ist Ihr gesamter Strombedarf bis 4500kwh abgedeckt.
Wenn Sie noch fragen haben, können Sie mich auch direkt anschreiben.
info@rittmann-elektrotechnik.de
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Rittmann

1 Hilfreiche Antwort

Bei einem Installationszeitraum von mehr als 1 Jahr zwischen den beiden Anlagen, gilt jede weitere Anlage als Neuinstallation. Somit ist keine anteilige EEG Umlage auf den Eigenverbrauch zu zahlen, sofern Sie mit der neuen Installation unter 10kWp bleiben. Eine Ummeldung auf Volleinspeisung für die Betsandsanlage, ist nicht notwendig. Zu prüfen ist allerdings die Konfiguration mit einem Speicher, da ja 2 Tarife des EEG in einer gesamten Anlage betrachtet werden sollen, wird es eventl. notwendig zus. Messstellen aufzubauen. Da dieses Thema rel. komplex ist, bieten wir Ihnen eine direkt Beratung durch unseren Fachbetrieb an. Weiterhin erhalten Sie dann auch Alternativen zur Speicher und Modultechnik.

8 Hilfreiche Antwort

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten der sinnvollen Kombination aus eigenerzeugtem Photovoltaik-Strom, ggf. zusätzlich Windstrom u./o. Strom aus einer Brennstoffzelle.
Einsatz einer Wärmepumpe (nur für Brauchwasser u./o. zusätzlich mit Heizungsunterstützung) ist z.B. sinnvoll. Details und konkreter Vorschlag für ein Konzept kann nur nach Beratungstermin vor Ort benannt bzw. erstellt werden.
Mehr info: www.soladue-energy.de

1 Hilfreiche Antwort

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eine PV-Anlage selbst zu montieren. Vorrausetzung ist neben dem handwerklichen Geschick und keine Angst vor Höhe auch eine Absicherung durch ein Gerüst, welches auch die Arbeit erleichtert. Trotzdem sollte ein Fachmann Sie unterstützen bei den einzelnen Arbeitsschritte, somit ist eine sichere Montage gewährleistet und Montagefehler ausgeschlossen. Für den Stranganschluß wird spezielles Montagewerkzeug benötigt um die Steckverbinder sicher zu vercrimpen. Unsere Fachpartner können Sie bei der Montage unterstützen.

Die wechselstromseitige Einbindung der PV-Anlage muß durch einen Elektromeister erfolgen, er kümmert sich auch um die Anmeldung beim Netzbetreiber, ebenso bei der Abnahme durch den Netzbetreiber.

Eine Anlage ohne Anmeldung zu betreiben würde ich nicht empfehlen. Wollen Sie keinen Überschußstrom einspeisen muß zumindest ein neuer Zähler mit Rücklaufsperre eingebaut werden.
Bedenken Sie dabei, das der Überschußstrom dann kostenlos ins Netz des Netzbetreibers eingespeist wird. Das wird durchaus auch bei einer kleineren Anlage passieren.

Es gibt aber durchaus die Möglichkeit eine PV-Anlage ohne oder teilweise ohne Finanzamt zu betreiben. Hier können wir Ihnen beim Kauf einer Anlage weiterhelfen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Mit sonnigen Grüßen.
snertec

63 Hilfreiche Antwort

Unter umständen kann eine Anlage minimal erweitert werden sodas auch der vorhandene Wechselrichter betrieben werden kann. Bei einer deutlichen Erweiterung der Anlagenleistung ist ein 2ter Wechselrichter sowie eine Neuanmeldung der Anlage notwendig.
Gern beraten wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.

mit freundlichen Grüßen

1 Hilfreiche Antwort

Ja dann haben Sie noch nicht den richtigen Partner gefunden!
Ich bin seit fast 10 Jahren in der Branche als PV-Komplettanbieter tätig, soll heißen, dass natürlich auch die Finanzierung dazu gehört.
Das Angebot selbst will und kann ich nicht kommentieren, da die Eingangsgrößen und Ihre Zielgrößen nicht bekannt sind.
Ich optimiere immer auf die notwendige Nennleistung, um >70 % Autarkie zu erreichen!
Die Ersparnisse und Erträge bringen dann in aller Regel eine Rückflussdauer des Kapitals von 8-10 Jahren, damit kann man Bänker überzeugen!
Also melden Sie sich bei mir, dann helfe ich weiter (wenn das Objekt in meinem Berlin-Brandenburger Einzugsfeld liegt)
MfG K.-H. Dubrow, Fa. econpass, Berlin.

1 Hilfreiche Antwort

Die Regelungen beim Betrieb einer PV-Anlage können Sie bei Ihrem Finanzamt und bei einem Steuerberater erfragen. Als Installateur von PV-Anlagen kann ich Ihnen keine steuerrechtlichen Regelungen nennen, da dies als Rechtsberatung gilt und mir untersagt ist.
Sonnige Grüße,
Michael Wollnik

2 Hilfreiche Antwort

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