Solarstrom einspeisen: Fragen & Antworten
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Es gibt zu diesem Thema eine Studie vom Fraunhofer-Institut, das von der E-Control herausgegeben wurde. Speziell ist hier bzgl. der gestellten Frage der Punkt: "2.5 Verbindung von Kleinst-PV-Anlagen mit elektrischen Anlagen" zu beachten. Die Konklusion der Gutachter lautet: Aus Sicht der Gutachter führt die Verknüpfung von Kleinst-PV-Anlagen als elektrische Betriebsmittel mit der Hausinstallation weder zu einer wesentlichen Änderung der elektrischen Anlage noch zu einer wesentlichen Erweiterung. Selbst wenn ein KPV im Fehlerfall den Zusatzschutz beeinträchtigen kann, so sind davon die Schutzmaßnahmen gegen direktes oder bei indirektem Berühren nicht beeinträchtigt. ---- Die komplete Studie findet man unter: https://www.e-control.at/documents/1785851/1811582/E-Control-Studie-KleinstPV.pdf
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1. Priorität: Eigenverbrauch im Haus
2. Priorität: Laden des Speichers
3. dann Überschuss einspeisen in das Netz. Die eingespeiste Menge wird nach EEG (20 Jahre lang) vergütet.
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Anlagen größer 10 kWp müssen mit einem Generatorzähler versehen werden. Dieser hat die Aufgabe den erzeugten PV-Strom zu messen.
Nicht ohne Hintergrund. Auf die erzeugte kWh muss ein EEG-Beitrag bezahlt werden.
Die EEG Umlage auf den selbst erzeugten und eigenverbrauchten Strom muss ab einer Anlagengröße über 10 kWp oder 10.000 kWh Jahresertrag gezahlt werden. Die Höhe der anteiligen EEG-Umlage liegt bei 40 %. Dennoch vertreten wir die Meinung, dass es noch rentabel ist. Alternative wäre eine Anlage mit 9,99 kWp zu errichten und ein Jahr später weitere 9,99 kWp. Dann umgeht man diese Regelung.
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Eine Beantwortung der Frage ist mit so wenigen Fakten natürlich nicht möglich.
Jedoch zeigt die Erfahrung, dass bei einigen Anlagen die Akku's unregelmäßig aus dem Netz nachgeladen werden. Manchmal auch völlig unnötig. Hier handelt es sich meist um falsche Einstellungen oder auch um falsche Auslegung der Anlage.
Wenn nur der Akku an eine bestehende PV-Anlage nachgerüstet wurde, muss sich der Eigenverbrauchsanteil erhöhen - das ist schließlich der Sinn des Ganzen. Der Bezug aus dem Netz sollte dies in keinem Fall tun - er müsste sich bei gleichem Lastverhalten weiter reduzieren.
Gibt es eine aussagekräftige Überwachung?
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Es gibt die Möglichkeit eine PV als Inselsystem zu betreiben,
dann gibt es keine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz.
Es gibt aber auch die Version die PV (einige Wechselrichter können das) so einzustellen, dass keine Einspeisung (0-Einspeisung) stattfindet.
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Das liegt leider in unseren Breiten in der Natur der Sache, dass Sie im Winter zu wenig Produktion haben und Sie daher zukaufen müssen.
Es gibt aber Möglichkeiten, um ein Lastmanagement zu optimieren. Dazu braucht man aber weitere Informationen.
Wenn Sie mich kontaktieren, kann ich Ihnen dazu etwas sagen.
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Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeaufsichtsamt der
jeweiligen Kommune. Ob die Anmeldung notwendig ist
hängt auch von der Größe der PV Anlage ab und von
der Abrechnung mit dem Energieversorger- mit Umsatzsteuer
oder nicht-?
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Hierfür sind die sogenannten Balkonmodule bestens geeignet. Sie müssen dem Energieversorger gemeldet werden aber es muss kein kompliziertes Anmeldeverfahren stattfinden. Seit Ende 2017 sind diese auch erlaubt. Sie werden dann direkt mit dem Hausnetz verbunden und können so zur Reduzierung des Stromverbrauchs verwendet werden.
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Es ist schon mal falsch das Sie einen Zweirichtungszähler ein einer Volleinspeisung erhalten haben. Was war die Begründung der Zählerauswechelung?????
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Da Sie einspeisen werden* unterliegen Sie dem EEG, Sie müssen
KEINEN Vertrag schließen um Anspruch auf Vergütung zu haben.
Es fällt jede Anlage, welche am Netz betrieben wird, unter die
Regelungen des EEG.
Damit muß die Anlage regelbar sein oder auf 70% limitiert sein.
* Es gibt die Möglichkeit der fixen "0"-Einspeisung. Dabei muß der
Wechselrichter geregelt werden, damit keine Energie eingespeist wird.
Bei vielen WR-Herstellern ist das möglich. Diese 0-Einspeise-Anlagen
sind rechtlich zulässig.
Da vor kurzem die Vorschriften für den Messstellenbetrieb geändert wurden,
darf nur der Messstellenbetreiber ablesen und viele Netzbetreiber rechnen
horrende Summen für die Abrechnung der Vergütung ab. VORSICHT.
Bitte trennen Sie ganz penibel: Netzbetreiber, unterhält Ihr Stromnetz und
kauft (per Gesetzt geregelt) überschüssigen Strom aus Erzeugungsanlagen.
Versorger: Verkauft Ihnen Strom und andere Energie, können Sie frei wählen.
Messstellenbetreiber: Erfasst die Werte Ihrer Zähler. Kann der Versorger,
der Netzbetreiber, oder auch ein reiner Messstellenbetreiber sein. Dürfen
Sie auch selbst aussuchen.
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Sie können entweder den Haushaltstarif oder die E-Heizung als Eigenverbrauch umstellen.
Da Sie für die E-Heizung bestimmt einen Wärmetarif bekommen, macht es Sinn den Haushalt als Eigenverbrauch umzustellen. So können Sie ca. 1350 KWh Eigenverbrauch realisieren und bekommen einen Bonus - Dadurch haben Sie eine Einsparung von ca. 5 Cent pro KWh, also ca. 67,50 Euro im Jahr.
Die Umstellung kostet für den Zählerwechsel 100.- €, Zählerplatzumbau 150.- €.
Gruß
Dieter Schneider
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Die Vergütung hängt Quasi an den Modulen (Generator) ab:
Wenn die Anlage umzieht oder der Besitzer wechselt bleibt die Vergütung auf dem Stand von 2011 für 20 Jahre. Wenn 2011 noch kein Eigenverbrauch war und jetzt auf Eigenverbrauch umgestellt wird gilt die aktuelle Regelung für Eigenverbrauch zum Zeitpunkt der Umstellung, dh. bei Anlagen größer 10 kWp kann eine reduzierte EEG-Umlage fällig werden.
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Hallo,
wenn nachts Strombedarf besteht, z.B. durch Kühlschrank und/oder Tiefkühltruhe, ist es doch wohl völlig richtig, dass nicht verbrauchte Stromernten vom Vortag hierfür verwendet werden und nicht Strom zugekauft werden muss.
Darin besteht eben auch der Sinn einer individuellen Stromspeicherung. Alles andere wäre definitiv nicht logisch und sinnvoll.
Viele Grüße
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Versteuern müssen Sie nur Leistungen für Andere.
Bei Eigenverbrauch entsteht Ihnen kein Umsatz, also kann auch kein Umsatz besteuert werden.
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Die größten wirtschaftlichen Vorteile einer PV Anlage ergeben sich, wenn der erzeugte Strom überwiegend dem Eigenbedarf dient. Die zur Zeit geltende Einspeisevergütung lässt eine wirtschaftliche Einspeisung des erzeugten Stroms kaum noch zu.
Sollten nicht andere z.B. ökologische Gründe überwiegen, wäre eine kleinere Anlage mit angeschlossenem Speicher zu empfehlen. Für ein EFH sollte diese Anlage ca. 70% des Stromverbrauchs decken um optimal zu arbeiten.
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Wenn im Haus nur 'Familie' wohnt, läßt sich das einfach umgehen - einfach formell den Antrag auf Zusammenlegung der Stromzähler stellen, so dass das Gebäude für den Stromnetzbetreiber nur noch ein Verbraucher darstellt!
mfg
Rouven Jaschke
http://www.rouven-jaschke.de
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Generell nimmt der Netzbetreiber nur 70% der Anlagenleistung ab. Von daher bestehen kaum Möglichkeiten die nicht vergüteten 30% "zwischenzuspeichern" und später einzuspeisen.
Es gibt aber intelligente Systeme zur Wirkleistungsbegrenzung, die eingesetzt werdne können (zum Beispiel von SMA).
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Moin,
ich habe nirgends ein Dokument mit irgendwelchen Zulassungen gefunden. Google bringt da NICHTS.
Wenn Sie eine Zulassungen haben, bitte scannen oder fotografieren und reinstellen.
Aber warum soll Care Energie hier zuverlässiger sein, als bei Stromlieferungen.
Liebe Grüße,
Herr Tuguntke
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