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Photovoltaik - EEG-Vergütung: Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für die Kategorie Photovoltaik und haben Fragen zum Thema EEG-Vergütung? Hier erhalten Sie Antworten von regionalen Experten!

Wer Einkommensteuererklärung macht, und ( früher Verlustvorträge ) heute Investitionskostenabzugsbetrag zurückgelegt hat, der könnte dies.
Das werden Sie aber nicht haben. Da Sie kein Gewerbetreibender sind.

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Das liegt leider in unseren Breiten in der Natur der Sache, dass Sie im Winter zu wenig Produktion haben und Sie daher zukaufen müssen.

Es gibt aber Möglichkeiten, um ein Lastmanagement zu optimieren. Dazu braucht man aber weitere Informationen.

Wenn Sie mich kontaktieren, kann ich Ihnen dazu etwas sagen.

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Rein Rechtlich ist alles Ok, da Ihr Wechselrichter nachts Strom verbraucht und dies vorher nicht berücksichtigt wurde. Sie können nur bei nächster Gelegenheit einen anderen WR einbauen lassen ( SolarMax ). Aber lohnen wird sich dies nicht.

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Wie schon Herr Düllmann und Herr Sabiote schon erleuterten es kommt darauf wie melde ich diese Anlagen an wenn ich drei Hausnummern habe kann ich drei Anlagen daraus machen , oger wenn die Häuser räumlich zusammen stehen auch eine Anle vobei mann dan so einige beachten muß.
Hinzukommt noch wie möchte ich denn erzeugten Strom verwenden , dies alle muß mann zusammen fassen und einmal drüber reden was Sinnvoll ist.

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1) prinzipiell nicht unbedingt - im Einzelfall muß das mit Ihrem EVU geklärt werden.
2) es gibt keine Vergütung für Eigenverbrauch mehr
3) Sie bleiben mit der in 2018 installierten Anlage unter 10 kWp - das ist per Gesetzesdefinition keine Erweiterung sondern eine neue Anlage < 10 kWp, deshalb keine EEG-Umlage (bei < 10.000 kWh Eigenverbrauch pro Jahr und kein Erzeugungszähler. Die Abgrenzung zur Bestandsanlage muß mit dem EVU geklärt werden (siehe 1)

Herr A., 01.08.2018

Vielen Dank für Ihre Antworten! Eine Nachfrage zu Punkt 2: Keine Vergütung für Eigenverbrauch bei Neuanlagen mehr ist mir klar. Aber anteilig im Verhältnis Altanlage zu Neuanlage müsste mir die Vergütung für den Eigenverbrauch zustehen (Bestandsgarantie)?

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Die Rechnung der SW ist korrekt - Ihnen bleiben 1.777 kWh die mit 28,74 Cent netto abgerechnet werden (Netzeinspeisung). 1.633 kWh werden mit 12,36 Cent netto pro kWh Eigenverbrauch bis 30% und 2.033 kWh werden mit 16,74 Cent netto pro kWh Eigenverbrauch über 30 % abgerechnet.

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Der Focus liegt heute in der Reduzierung des eigenen Verbrauches, vorausgesetzt man beachtet die Grundsätze im Elektrotechnischen Bereich.

Photovoltaik:
Erzeugung - Hausverbrauch - evtl. Solarstromspeicher - der dann verbleibende Überschuss, wird mit der Vergütung lt. EEG an den zuständigen Netzbetreiber verkauft.

Der Preis pro kWh hat sich z.Zt. etwas reduziert, jedch die "Kosten" der Netzbetreiber haben sich erhüht und dadurch hat sich der Strompreis - inkl. der Steuern - wieder einmal erhöht. (siehe auch zum Beispiel den Treibstoff für die Kraftfahrzeuge, wo die Steuern Prozentual mit weit mehr als 50% beziffert werden.

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Da Sie einspeisen werden* unterliegen Sie dem EEG, Sie müssen
KEINEN Vertrag schließen um Anspruch auf Vergütung zu haben.
Es fällt jede Anlage, welche am Netz betrieben wird, unter die
Regelungen des EEG.
Damit muß die Anlage regelbar sein oder auf 70% limitiert sein.

* Es gibt die Möglichkeit der fixen "0"-Einspeisung. Dabei muß der
Wechselrichter geregelt werden, damit keine Energie eingespeist wird.
Bei vielen WR-Herstellern ist das möglich. Diese 0-Einspeise-Anlagen
sind rechtlich zulässig.

Da vor kurzem die Vorschriften für den Messstellenbetrieb geändert wurden,
darf nur der Messstellenbetreiber ablesen und viele Netzbetreiber rechnen
horrende Summen für die Abrechnung der Vergütung ab. VORSICHT.

Bitte trennen Sie ganz penibel: Netzbetreiber, unterhält Ihr Stromnetz und
kauft (per Gesetzt geregelt) überschüssigen Strom aus Erzeugungsanlagen.
Versorger: Verkauft Ihnen Strom und andere Energie, können Sie frei wählen.
Messstellenbetreiber: Erfasst die Werte Ihrer Zähler. Kann der Versorger,
der Netzbetreiber, oder auch ein reiner Messstellenbetreiber sein. Dürfen
Sie auch selbst aussuchen.

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Für alles was über das öffentliche Netz vertrieben wird muss Netzentgelt fließen. Wenn man eigene Leitungen in unmittelbarer Nähe hat, dann kann man die Energie auch verkaufen. Aber Achtung, hier muss man aufpassen, denn der Verkauf obliegt eigentlich nur den Netzbetreibern, bzw. den Energieversorgern.

Wenn Mieterstrom geplant ist, dann sollte man sich unbedingt einen Meßstellenbetreiber suchen mit dem man zusammen arbeitet.

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ich hoffe, ich verstehe die Frage richtig.
nein, eine Regelung für die eingespeiste Menge gibt es nicht. Sie können alles einspeisen oder auch gar nichts - letzteres werden Sie aber technisch nicht schaffen. Gerade im Sommer wird es Ihnen auf Grund der langen Tage nicht gelinge, alles zu verbrauchen. Der Überschuss wird eingespeist und verkauft.

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Es gibt eine Einspeisevergütung, die durch das EEG geregelt wird. Diese wird für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme festgelegt. Aktuell liegt diese für neu errichtete Anlagen bei 12,2 Cent pro KWh netto. Diesen Betrag bekommen Sie also für jede eingespeiste KWh für die nächsten mindestens 20 Jahre, maximal 21 Jahre - je nach Datum der Errichtung und Inbetriebnahme.

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Um die neuen Wechselrichter kommt man nicht herum. Das steht so im EEG.
Umziehen ja ,aber die Wechselrichter müssen die neuen Bestimmungen einhalten. Wir haben das schon mehrfach machen müssen.

Wechselrichter lassen sich teilweise auch ganz gut bei ebay verkaufen . Wenn es den Typ nicht mehr gibt, erspart es manchmal die Neuverkabelung beim Defekt.

Mit sonnigen Grüßen aus Wissen

Stephan Weitershaus

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Die größten wirtschaftlichen Vorteile einer PV Anlage ergeben sich, wenn der erzeugte Strom überwiegend dem Eigenbedarf dient. Die zur Zeit geltende Einspeisevergütung lässt eine wirtschaftliche Einspeisung des erzeugten Stroms kaum noch zu.
Sollten nicht andere z.B. ökologische Gründe überwiegen, wäre eine kleinere Anlage mit angeschlossenem Speicher zu empfehlen. Für ein EFH sollte diese Anlage ca. 70% des Stromverbrauchs decken um optimal zu arbeiten.

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Sie können Altanlagen um bis zu 30% erweitern und genießen dann die gleichen Bedingungen für den Eigenverbrauch wie bis dato, für die Einspeisung gelten die jetzt aktuellen Einspeisetarife.

Die meisten WR gehen bei überhöhter Modulleistung in den Selbstschutz und erhöhen die MPP-Spannung - das hängt vom WR-Typ ab.

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Altanlagen haben seit April 2000 einen Anspruch auf Eispeisevergütungen nach dem EEG - dieser gesetzliche Anspruch bleibt bestehen (auch wenn Betreiber der Anlagen wegen kommunaler Förderprogramme, die höhere Zahlungen garantierten zuvor auf die Einspeisevergütung verzichtet haben. Im Rahmen der EEG Umlage gilt ihre Anlage daher als Anlage aus dem April 2000. Für Ihre 1994 errichtete Anlage erhalten Sie daher EEG-Zahlungen entsprechend dem Inbetriebnahmejahr 2000 bis September 2020.

Weitere Ausführungen finden Sie beim Solarbetreiber Club (http://www.solarbetreiber.de/index.php/aktuelles-recht-und-steuern/eeg-verguetung-fuer-altanlagen-bis-mindestens-2020.html)

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Bei der Vergütung der alten Anlage würde ich diese Anlage weiter auf Volleinspeisung laufen lassen.
Neue Anlage als Überschusseinspeisung planen, Es wird auch ein Erzeugererzähler benötigt, da Anlage
über 10 kW/p ist, der vorhandene Zähler der alten Anlage kann dabei nicht genutzt werden, da Volleinspeisung.

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Hallo

In Österreich erhält man bei einer ÖMAG geförderten PV-Anlage
einen höheren Einspeisetarif für 13 Jahre.
Der PV-Einspeisetarif für Antragsteller im Jahr 2017 beträgt 7,91 Cent/kWh. Der Investitionszuschuss beträgt wie gehabt 375 Euro/kWp bzw. max. 40 % der Anschaffungskosten.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Antargstellung.

sonnige Grüße aus Rottenbach
Zauner Reinhard

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Hallo zu Ihrer Frage:

im Fall, dass bei der alten PV Anlage die EEG Vergütung ausläuft, wird der Einspeisezähler vom EVU Netz getrennt und hinter den jetzigen Bezugszähler geklemmt.

Damit wird der Strom wie bei Ihrer neueren Anlage immer zuerst im Haus verbraucht!
Es spielt dabei keine Rolle, ob der Wechselrichter einphasig oder dreiphasig arbeitet. Die Saldierung macht der Drehstromzähler automatisch.
Beispiel: Wird auf Phase 1 2000W von der PV Anlage erzeugt und wird auf Phase 2 1000W verbraucht, dann werden 1000W selbst verbraucht und 1000W ins Netz eingespreist. Auf welcher Phase ist dabei egal.

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